Allgemeine Geschäftsbedingungen
EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
Unser Ziel ist es, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch dass Sie genau wissen sollten welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder der Veranstaltungsraum bestellt und zugesagt ist. Falls aus zeitlichen Gründen nur eine mündliche Zusage möglich war, gilt dies ebenfalls.
2. Vertragspartner
Als Vertragspartner gilt für uns im Zweifelsfall der Auftraggeber, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
3. Vertragsabschluss
Zum Vertragsabschluss ist kein schriftlicher Vertrag vonnöten, es sei denn es ist ausdrücklich von einem der beiden Parteien gefordert worden.
4. Vertragsrücktritt
Um vom Vertrag zurück zu treten bedarf es einer schriftlichen Begründung des betroffenen Vertragspartners.
Ab- oder Umbestellungen von Veranstaltungsräumen sind auch für uns mit Kosten verbunden, deshalb gelten nachstehende Bedingungen:
- bis 30 Tage vor Ankunft/Veranstaltung keine Kosten
- 29 bis 15 Tage vor Ankunft/Veranstaltung 50 %
- von 14 bis 2 Tage vor Ankunft/Veranstaltung 80 %
- von 1 Tag bis zur Ankunft/Veranstaltung 100 %
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher
Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der
Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Haftung
Die EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der laut Vertrag vereinbarten Inhalte und verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber eine bestmögliche Dienstleistung zu gewähren. Die EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG haftet nicht für vom Auftraggeber oder beauftragten Firmen oder Personen eingebrachte Speisen, Getränke oder sonstigen Gegenstände. Für mutwillige Beschädigungen, oder Verlust an Inventar oder Einrichtung, die während der Veranstaltung vom Auftraggeber oder seinen beherbergten Personen verursacht werden, haftet der Auftraggeber ohne Verschuldensnachweis.
6. Personenzahl
Die uns bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegende Personenzahl ist Berechnungsgrundlage.
7. Optionsdaten
Optionsdaten sind für beide Seiten bindend. Die EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG behält sich vor nach Ablauf des Optionstermins die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben.
8. Raummiete
Maximilianstüberl: 50,00 € (Miete entfällt bei einem Mindestverzehr von 150,00 €)
Weinstüberl: 50,00 € (Miete entfällt bei einem Mindestverzehr von 150,00 €)
Nibelungensaal: 150,00 € (Miete entfällt bei einem Mindestverzehr von 500,00 €)
½ Nibelungensaal: 75,00 € (Miete entfällt bei einem Mindestverzehr von 200,00 €)
Isar-Almstadl: 500,00 €
Darin enthalten sind normale Stromkosten, Heizung, Endreinigung und Stellen der Räumlichkeit.
9. Nachtzuschlag
Gerne bleiben wir für Sie und Ihre Gäste länger da. Ab 02:00 Uhr berechnen wir für unsere Mitarbeiter einen Nachtzuschlag:
Bei Feierlichkeiten bis 50 Personen 50,00 € pro Stunde
Bei Feierlichkeiten bis 99 Personen 75,00 € pro Stunde
Bei Feierlichkeiten ab 100 Personen 100,00 € pro Stunde
10. Preise
Die in unseren Menüvorschlägen aufgeführten Preise verstehen sich als Inklusiv-Preise, alle Steuern und Gebühren sind darin bereits aufgeführt.
Die Preise im Angebot/Buchungsbestätigung können sich bis zwei Wochen vor der Veranstaltung ändern.
11. GEMA
Die GEMA für vom Auftraggeber bestellte Musikdarbietung muss vom Auftraggeber beantragt und vom Musikdarbieter angemeldet und bezahlt werden.
12. Feuerschutzbestimmungen
Aufgrund Brandschutzbestimmungen ist es nicht genehmigt Wunderkerzen oder sonstige Feuerwerkskörper in unseren Räumlichkeiten abzubrennen. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Im gesamten Innenbereich herrscht absolutes Rauchverbot.
13. Korkgeld / Gedeckpreis
Grundsätzlich ist es in unseren Räumen nicht gestattet Speisen oder Getränke mitzubringen. Bei einer ausdrücklichen Genehmigung unsererseits erlauben wir uns ein Korkgeld/Gedeckpreis je nach Aufwand/pro Person zu berechnen.
14. Grobe Verschmutzungen
Bei groben Verschmutzungen die über den üblichen Reinigungsaufwand hinaus gehen behalten wir uns vor, ihnen eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.
15. Bezahlung
Die Bezahlung des Rechnungsbetrages kann bei Veranstaltungsende gerne per VISA-, Master- EC-Karte oder in bar erfolgen. Nach vorheriger Absprache ist auch eine Überweisung innerhalb 7 Tage nach Rechnungserhalt möglich. Extra Reinigungskosten, die durch Verschmutzung oder Beschädigungen durch Ihre Gäste verursacht werden, müssen wir in Rechnung stellen.
Ein Skonto können wir nicht einräumen.
16. Außer Haus Veranstaltungen
Equipment: Kann
von uns gegen Berechnung gestellt werden
Sonstige Dienstleistungen: Werden auf Stundennachweis gerne angeboten
Eventräume: Werden gerne von uns vermittelt
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG, Passauer Str. 2, 94447 Plattling. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Passauer Str. 2, 94447 Plattling.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: April 2021
EISCH Gastronomie GmbH & Co. KG
Passauer
Straße 2
94447 Plattling
Telefon:
+49 9931 952-0
Telefax: +49 9931 952-222
E-Mail: info@hotel-zur-isar.de
Internet: www.hotel-zur-isar.de